Das Übereinkommen vom 29. Mai 1993 über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit im Bezug auf Auslandsadoptionen (HCCH 1993 Adoptionsübereinkommen) schützt Kinder und ihre Familien gegen die Gefahr illegaler, irregulärer, zu früher oder schlecht vorbereiteter Auslandsadoptionen. Dieses Übereinkommen, das auch durch ein System nationaler zentraler Behörden funktioniert, stärkt das UN-Übereinkommen über die Rechte des Kindes (Art. 21) und versucht sicherzustellen, dass Auslandsadoptionen zum Wohl des Kindes und unter Berücksichtigung seiner Grundrechte vorgenommen und um Entführung, Verkauf oder Handel mit Kindern verhindert werden. Für weitere Informationen, siehe das Übersicht über das Abkommen oder die mehr detaillierte broschüre  über das Abkommen.

Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass das ständige Büro der HCCH keine Befugnis hat, in individuellen Adoptionsfällen Unterstützung zu leisten. Wenn Sie eine Frage zur Auslandsadoption haben und ihr Land Vertragsstaat des HCCH 1993 Adoptionsübereinkommen ist, nehmen Sie bitte Kontakt zur Zentralen Behörde auf, die für ihr Land bestimmt wurde.

Erläuternde Dokumente:

Information für neue Vertragsstaaten:

Empfohlene Musterformulare:

Praxisleitfaden:

Landesprofile:

Spezialkommissionen:

Fragebögen und Antworten:

Habitual Residence:

Financial Aspects:

Preventing and Addressing Illicit Practices:

Domestic adoptions:

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Seminare:

Adoption during emergency situations:

Adoptionsstatistik

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Bibliographie