14: Übereinkommen vom 15. November 1965 über die Zustellung gerichtlicher und aussergerichtlicher Schriftstücke im Ausland in Zivil- oder Handelssachen

Inkrafttreten: 10-II-1969


Beachte: wenn eine bestimmte Gebietseinheit in der Tabelle nicht genannt ist, bedeutet das, dass sich der Anwendungsbereich dieses Übereinkommens (noch) nicht auf diese Gebietseinheit erstreckt.

Gebietseinheiten Extension IKT Beh Res/D/N
das gesamte Gebiet der Französische Republik (FR) 1-IX-1972 D