34: Übereinkommen vom 19. Oktober 1996 über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung, Vollstreckung und Zusammenarbeit auf dem Gebiet der elterlichen Verantwortung und der Maßnahmen zum Schutz von Kindern

Inkrafttreten: 1-I-2002


Beachte: wenn eine bestimmte Gebietseinheit in der Tabelle nicht genannt ist, bedeutet das, dass sich der Anwendungsbereich dieses Übereinkommens (noch) nicht auf diese Gebietseinheit erstreckt.

Gebietseinheiten Extension IKT Beh Res/D/N
Gibraltar 27-VII-2012 1-XI-2012