34: Übereinkommen vom 19. Oktober 1996 über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung, Vollstreckung und Zusammenarbeit auf dem Gebiet der elterlichen Verantwortung und der Maßnahmen zum Schutz von Kindern
Inkrafttreten: 1-I-2002
Beachte: wenn eine bestimmte Gebietseinheit in der Tabelle nicht genannt ist, bedeutet das, dass sich der Anwendungsbereich dieses Übereinkommens (noch) nicht auf diese Gebietseinheit erstreckt.
Gebietseinheiten | Extension | IKT | Beh | Res/D/N |
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Grönland (DK) | 20-IV-2016 | 1-VII-2016 |